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VG Berlin, 17.02.2000 - 19 A 5.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Beseitigungsverfügung hinsichtlich eines Werbeplakates; Heilung einer fehlenden Anhörung im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens; Voraussetzungen der Beseitigung einer baulichen Anlage; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Werbeplakat; Beseitigungsverfügung; Befreiung; Verunstaltung; denkmalrechtlicher Umgebungsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81
Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …
Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 19 A 5.00
Der Antragsgegner hat den Widerspruch der Antragstellerin zur Kenntnis genommen und jedenfalls einen Teil der Einwendungen in seiner Antragserwiderung vom 31. Januar 2000 abgehandelt (vgl. BVerwGE 66, 111, 114) [BVerwG 17.08.1982 - 1 C 22/81]. - BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89
Voraussetzungen für eine Befreiung
Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 19 A 5.00
Grundzüge der Planung werden dann berührt, wenn die Gründe, auf die die Befreiung gestützt werden soll, für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich angeführt werden können (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 556, 557 [BVerwG 20.11.1989 - 4 B 163/89]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 1988 - OVG 2 S 1.88 -, OVGE 18, 105; Urteil der Kammer vom 17. März 1999 - VG 19 A 921.96 -). - OVG Berlin, 25.02.1988 - 2 S 1.88
Festsetzung; Bebauungsplan; Nachbar; Bauliche Nutzung
Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 19 A 5.00
Grundzüge der Planung werden dann berührt, wenn die Gründe, auf die die Befreiung gestützt werden soll, für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich angeführt werden können (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 556, 557 [BVerwG 20.11.1989 - 4 B 163/89]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 1988 - OVG 2 S 1.88 -, OVGE 18, 105; Urteil der Kammer vom 17. März 1999 - VG 19 A 921.96 -). - OVG Berlin, 07.05.1999 - 2 B 2.96
Werbeanlagen
Auszug aus VG Berlin, 17.02.2000 - 19 A 5.00
Von einem häßlichen, das ästhetische Empfinden des Beschauers verletzenden Zustand kann nicht die Rede sein (vgl. zu den Maßstäben zuletzt OVG Berlin, Urteil vom 7. Mai 1999 - OVG 2 B 2.96 -, GE 2000, 213).
- OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
Zurücknahme einer Baugenehmigung
Bei dem EXPO-Plakat am Pariser Platz (Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Februar 2000 - VG 19 A 5.00 -) ging es um andere Entfernungen vom geschützten Baudenkmal (circa 100 m vom Brandenburger Tor) und um eine andersartige, nur temporäre Werbung nach § 56 Abs. 1 Nr. 8 e BauO Bln.